Dolcetto d'Ovada DOC Du Riva, 2013
- Azienda Agricola Tacchino , di Tacchino Romina Cascina Baudrano, 11 IT 15070 Lerma (AL) Italien
Ein samtweicher, konzentrierter Roter, der nach reifen, dunklen Beeren schmeckt, ein hintergründiges Spiel von zarter Vanille, Leder und reifen Tanninen offenbart und den Beweis antritt, dass Dolcetto neben Barbera und Nebbiolo die dritte rote Macht im Piemont ist.
Mittlerweile werden die Weine von Romina Tacchino auch immer mehr von der Fachpresse wahrgenommen. Der Du Riva hat 2013 im Gambero Rosso erneut die begehrten Tre Bicchieri erhalten.
Zutaten: Enthält Sulfite fett: potentiell allergene Substanz
Bio | Nein |
GMO frei | Ja |
Brennwert kJ | 0 |
Brennwert kCal | 0 |
Fett gr | 0 |
gesättigte Fettsäuren | 0 |
Kohlenhydrate | 0 |
davon Zucker gr | 0 |
Ballaststoffe gr | 0 |
Eiweiß gr | 0 |
Salz gr | 0 |
Alkohol | 13,5 |
Inhaltsstoffe | enthält Sulfite [a] |
*[a]: potentiell allergene Substanz | |
*[b]: aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft |
Auszeichnungen: | ||
DOCG | ||
Denominazione di Origine Controllata e Garantita, abgekürzt DOCG (ital. für „kontrollierte und garantierte Herkunftsbezeichnung“) ist eine italienische, staatlich kontrollierte Herkunftsbezeichnung für Weine. In Deutschland und Österreich würde diese Qualitätsstufe am ehesten dem Prädikatswein als höchste Qualitätsstufe entsprechen. Ein genauer Vergleich ist jedoch schwierig, da unterschiedliche Kriterien zum Erreichen dieser Qualitätsstufe angesetzt werden. Die offizielle Beschreibung laut EU-Verordnung lautet: „Ähnelt der Begriffsbestimmung für D.O.C., enthält aber auch das Wort „garantiert“ und wird so für Weine von besonderem Wert verwendet, die seit mindestens fünf Jahren als DOC-Weine anerkannt sind. Diese Weine werden in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 5 Litern vermarktet und tragen eine amtliche Erkennungsbanderole, um dem Verbraucher eine bessere Garantie zu bieten.“ Die DOCG-Weine stehen bei den Qualitätsstufen über den DOC-Weinen und bilden die oberste Qualitätsstufe. DOCG-Weine müssen im Anbaugebiet auf Flaschen gezogen werden, sie dürfen also nicht in Tanks anderswohin transportiert und dort abgefüllt werden. Die Flaschen tragen eine Banderole am Hals. Durch die EU-Weinmarktordnung vom August 2009 wurde die Herkunftsbezeichnung für Wein analog zum Lebensmittelrecht vereinheitlicht und das Qualitätssytem neu definiert. Die neuen Begriffe lauten Denominazione d’Origine Protetta (DOP) anstelle von DOC und DOCG sowie Indicazione Geografica Protetta (IGP) anstelle von IGT. Die traditionellen Bezeichnungen dürfen jedoch nach wie vor verwendet werden, da für sie Bestandsschutz gilt. |