Traubensaft Grüner Veltliner Burgenland (demeter)
- Weingut Michlits - Pamhagen im Burgenland
Angebaut werden die Veltliner Trauben für diesen Saft am Neusiedlersee im Burgenland. Sie reifen im pannonischen Klima an der östlichen Seite des Neusiedlersees. Die warmen Sommertage geben beste Reife und die kühlen Spätsommernächte fördern das fruchtige Traubenbukett. Voraussetzung für weiße Weintrauben mit blumig süßer Frucht und spritziger Säure. Die Böden sind sandig-lehmig mit fluvialen Schotterablagerungen. Ausgebaut werden ausschließlich handverlesene Trauben, die rasch verarbeitet und sanft gepresst werden. Es folgt ein eintägiges Absitzen lassen der groben Trubstoffe und die anschließende, ungefilterte Abfüllung um alle wertvollen Bestandteile und Feinhefen zu erhalten. Zur Haltbarmachung wird kurz pasteurisiert auf 75°C und mit Schraubverschluß verschlossen.
Auszeichnungen: | ||
demeter | ||
Wie unterscheiden sich Produkte mit dem staatlichen Bio-Siegel von Demeter-Nahrungsmitteln? Als Öko-Pionier seit über 80 Jahren nimmt der Verband Demeter die Qualitätsführerschaft im Bio-Bereich für sich in Anspruch. Das staatliche Bio-Siegel regelt lediglich den Mindeststandard. Wesentliche Pluspunkte sind: Gesamtbetriebsumstellung Obligatorische Tierhaltung 100 Prozent Bio-Futter: Mindestens 80 Prozent der Futterration für die Wiederkäuer und mindestens 50 Prozent des gesamten Tierfutters in Demeter-Qualität. Mindestens 50 Prozent des Futters vom eigenen Hof/ Verzicht auf das schmerzhafte Enthornen der Kühe Einsatz Biologisch-Dynamischer Präparate aus Kräutern, Mineralien und Kuhmist Bio-Dynamische Saatgutzüchtung. Bei Getreide sind nur samenfeste Sorten zugelassen, weder Hybriden noch Sorten aus Zellfusionstechnik sind erlaubt Nur 22 absolut notwendige Zusatzstoffe sind in der Verarbeitung erlaubt. Jodierung, Nitritpökelsalz und so genannte natürliche Aromen sind verboten. Ausschließlich Aromaextrakte sind zugelassen. Die EU-Bio-Verordnung erlaubt noch 47 umstrittene Zusatzstoffe, die bei Demeter tabu sind. | ||
EU-Bio | ||
Die „Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ definiert, wie Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Nur Produkte, die mindestens die EG-Öko-Verordnung erfüllen, dürfen die Begriffe Bio-, Öko-, biologisch, ökologisch, kontrolliert ökologisch, kontrolliert biologisch, biologischer Landbau, ökologischer Landbau, biologisch-dynamisch und biologisch-organisch verwenden bzw. dürfen ein Bio-Siegel und/oder den Namen und das Logo des Bio-Anbauverbands, dessen Mitglied sie sind, tragen. Auch Tartuffli Naturwaren als Händler unterliegt dieser Verordnung und einer jährlichen Kontrolle der Warenflüsse durch ein staatlich akkreditiertes Kontrollunternehmen. Weiterführende Informationen finden Sie z.B. über https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EG) |